Entzug des passiven Wahlrechts

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will den Entzug des passiven Wahlrechts für bis zu fünf Jahre ermöglichen, wenn jemand wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) verurteilt wird. Dies ist Teil eines Referentenentwurfs des Justizministeriums als Reaktion auf den starken Anstieg politisch motivierter Volksverhetzungsfälle – 2024 um 29,6 % im Internet.

Das ist Politik.

Natürlich wird nicht nach der Ursache für die steigenden Verurteilungen gesucht. Vermutlich hat man Angst vor dem Blick in den Spiegel. Lieber nutzt man einfach die Verurteilungen, um die größte Oppositionspartei zu schwächen, indem man ihnen die Wähler sperrt.

Ich habe das Gefühl, das wir uns immer mehr von der Demokratie entfernen. *bis einer heult*

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